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Medienorientierung vom 30. Juni 2008   

Zur Begründung der Beschwerde gegen die Verfügung des Jagdinspektorats des Kantons Bern

von Markus Krebser, Hünibach
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Seit 1989 leben Schwarzschwäne in friedlicher Koexistenz mit der einheimischen Fauna auf dem unteren Thunersee. Die Bundesgesetzgebung verbietet jedes Aussetzen nicht einheimischer Tierarten, also auch des aus Australien stammenden Schwarzschwans. Die Schwarzschwäne auf dem Thunersee sind in diesem Sinn auch nicht „ausgesetzt" (also nicht mutwillig abgeschoben), sondern in ihrer Flugfähigkeit belassen worden.

Das kantonalbernische Jagdinspektorat hat nun seit 2004 in einer Vereinbarung seine Einwilligung zur Haltung von maximal 10 Schwänen gegeben, wobei Gelege angestochen werden müssen, um die Vermehrung möglichst zu verhindern. Weil sich die Tiere in einem einzigen Fall und mit 3 Jungen in letzter Zeit doch vermehrten, kam es zu heftigen Kontroversen, die in den Medien und in der Bevölkerung ein grosses Echo fanden.

Die Reaktion der Bevölkerung war eindeutig, eine Petition mit fast 6000 Unterschriften zum Schutz des Schwarzschwanes wurde an den Gemeinderat von Thun gerichtet. Sie wurde abgelehnt.

Unter der Leitung des Jagdinspektorates verhandelten Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), der Vogelwarte Sempach, der kantonalen und regionalen Tierschutz- und Naturschutzorganisationen, der Stadt Thun, der „Petition Schwarze Schwäne" und der Sprechende das Problem am 19. 02. 08 ein einem „Runden Tisch". Diese Verhandlungen brachten
einen klaren Mehrheitsentscheid:

„Die Schwäne sind illegal auf dem Thunersee. Sie müssen wieder verschwinden".
(Zitat aus der Medienmitteilung des Kantons Bern vom 19.02.08)

Insbesondere Naturschutzorganisationen machten dabei mobil. Hans Ulrich Sterchi, Präsident Pro Natura Bern, drohte mit einer „Aufsichtsbeschwerde gegen Wildhüter und Jagdinspektor". Beat Haldimann, Präsident Tierschutzverein Region Thun, monierte die „Vollzugspflicht der Behörden, ein abweichender Entscheid sei nicht möglich". Grossrätin Dorothea Loosli, Präsidentin Dachverband Berner Tierschutzorganisationen, „anerkennt keine Zwischenlösung". Verena Wagner, Präsidentin Pro Natura Region Thun, sieht „unnötige Kosten für den Steuerzahler, der Kompromiss (für 10 Schwarzschwäne) habe sich nicht bewährt". (Zitate aus dem Protokoll vom 22.02. 2008). Selbst vom BAFU wurde zunehmend Druck gegen die Vereinbarung von 2004 ausgeübt.
 
Probleme schaffte jedoch der Vollzug der harten von den Verbänden initiierten Linie. Weder das BAFU noch der Kanton wollten angesichts der engagierten positiven Haltung der Bevölkerung die „Tiere einfangen oder erlegen".

Es entstand eine in ihrem Ausmass unerwartete Eigendynamik: Leserbriefe in grosser Zahl, der entschiedene Einsatz von Politikerinnen und Politikern (NR Ursula Haller, NR Adrian Amstutz), die Eingabe einer Motion „für den Schutz der Schwarzschwäne auf dem Thunersee" (10.03.08) durch die Grossräte Andreas Lanz und Carlo Kilchherr an das Kantonsparlament sowie unterstützende Stellungnahmen von anerkannten Ornithologen und Wildbiologen aus Deutschland und der Schweiz.

Die Situation beruhigte sich in der Folge etwas, bis Regierungsrat Andreas Rickenbacher „die Federführung in dieser ganzen Angelegenheit" übernahm.

„Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schlug" (anlässlich der Sitzung mit Regierungsrat Andreas Rickenbacher) „vor, das Tolerieren von einigen Schwarzschwänen im Seebecken bei Thun von der Wildschutzgesetzgebung zu lösen und über eine Haltebewilligung (mit Auflagen)  an die Stadt Thun zu legalisieren". Die Stadt Thun lehnte jedoch wegen bewusst irreführenden Informationen (eine Halterbewilligung für Schwäne ist rechtlich nicht nötig) zum Erstaunen selbst des Regierungsrates die Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung ab."

Zitat aus der Medienmitteilung vom 20.03.08: „Er sei überzeugt, dass sich eine Lösung finden werde, hinter der alle stehen können." Die folgenden Verhandlungen sollten eine diplomatische Lösung in Form einer „verhältnismässigen Vereinbarung" bringen. Die Stadt Thun wurde beigezogen (GR Ursula Haller), ebenso das Jagdinspektorat.

Zwar gaben die Natur- und Vogelschutzverbände neuerdings ihre Zustimmung zu 10 Schwarzschwänen, doch war diese Zustimmung mit unrealisierbaren Auflagen an den Züchter verbunden.

Angesichts dieser Sachlage gab man den Gedanken an eine Vereinbarung auf und es kam zur Verfügung des Jagdinspektorates vom 19. 05. 08.

Die Verfügung des Jagdinspektorats: die staatliche Keule

Inhaltlich kommt die Verfügung einer Anklageschrift gleich. Sie weist gravierende fachliche Mängel auf und ist in Teilen widersprüchlich. Zwar erkennt man die Aussagen als jene der vorher genannten Organisationen und Verbände, nicht aber als die der Kantonsregierung und des Jagdinspektorats. Der auf den Kanton ausgeübte Druck ist belegbar und wurde von zuständigen Stellen bestätigt. Dasselbe gilt für den Thuner Gemeinderat. Die Verfügung ist somit ein Resultat von Pressionen der Verbände auf die Behörden.

Als Beispiele drei Zitate aus der Verfügung:

„Das Jagdinspektorat verzichtet vorläufig auf den Wegfang der Schwarzschwäne. Es toleriert bis auf weiteres maximal 10 Schwarzschwäne frei schwimmend im unteren Thunerseebecken im Perimeter nördlich der Linie Bonstettenpark (...) - Schloss Hünegg, nordwestlich Hilterfingen (...). Sollte der Bestand er Schwäne anwachsen oder Tiere den definierten Perimeter des Thunersees verlassen, trifft das Jagdinspektorat sofort entsprechende Massnahmen (z.B. „Einfangen oder Erlegen der Tiere"). Markus Krebser wird verpflichtet, sich am allfälligen Aufwand zu beteiligen."

„Markus Krebser wird unter Androhung der Ersatzvornahme und der Beschlagnahme der Tiere verpflichtet, die auf seinem Grundstück verbleibenden Schwarzschwäne sowie alle anderen nicht-einheimischen Vögel ausbruchsicher zu halten. Die nötigen baulichen Anpassungen, wie ein höherer Zaun seeseitig und die Überdeckung des Grundstücks mit einem Netz sind bis am 31. August 2008 vorzunehmen."

Angesichts dieser Sachlage blieb nur noch der Weg, gegen die Verfügung Beschwerde zu erheben.

Die Beschwerde verlangt, dass die Verfügung zurückgezogen und durch eine Vereinbarung ersetzt werde, analog der bestehenden und immer noch rechtsgültigen Vereinbarung mit dem Jagdinspektorat vom 11.11.04 bzw. dem Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Jagdinspektorat und dem Beschwerdeführer. Diese Vereinbarung soll die Bewilligung enthalten, wie bisher 10 Schwarzschwäne auf dem Thunersee leben zu lassen - ohne unerfüllbare Bedingungen.

Die Beschwerde fusst zunächst auf allgemeinen Darlegungen. Es sind folgende:

Die mittlerweile auf nationales und internationales Interesse stossende Angelegenheit verlangt nach gesundem Menschenverstand und Verhältnismässigkeit. Im Ausland - ganz kurz bemerkt - versteht man die Entwicklung nicht.
Fachliche Unrichtigkeiten und Fehlinformationen müssen berichtigt werden.

  • Die falsche und immer wieder zitierte Behauptung, dass „ eine grosse Vermehrungsgefahr und Bedrohung der einheimischen Tierwelt durch die Schwarzschwäne besteht," muss widerlegt werden. Seit vielen Jahrzehnten hält sich die europäische Schwarzschwanpopulation in der Grenze von ca. 150 Tieren (Quelle Kestenholz, Vogelwarte Sempach).
  • Die fachliche Kompetenz des Sprechenden gründet auf 20 Jahren intensiver Erfahrung mit flugfähigen Schwarzschwänen, das Vertrauen der Bevölkerung ist gerechtfertigt und soll es auch weiter bleiben.
  • In der Schweiz leben seit Jahren viele eingebürgerte Neozoen (tierliche Ausländer), und das in Harmonie mit unserer Fauna (Blesshühner, Mandarinenten...). Die meisten dieser Neozoen sind herrenlos, unbeachtet, im Unterschied zu meinen Schwarzschwänen.
  • Die ablehnende Lagebeurteilung des Thuner Gemeinderats erfolgte aufgrund einer Fehlinformation von Gemeinderat Siegenthaler (Halterbewilligung mit Auflagen). Dieser Entscheid ist zu überprüfen.
  • Der Kompromiss vom 11.11.04 mit dem Kanton (Jagdinspektorat) hat sich bewährt, er wurde auch vom Sprechenden jederzeit eingehalten.

    Zu der Verfügung im Speziellen folgendes: 
  • In der Verfügung wird verlangt, dass sich die Schwäne nur in einem spezifischen Perimeter aufhalten dürfen. Natürlich - bis anhin sind die Schwarzschwäne im unteren Seebecken geblieben, auch um unseren Garten zu nutzen. Aber, meine Damen und Herren, Schwäne sind Wildtiere, und nichts kann garantieren, dass sich ein Schwan nicht einmal in Hilterfingen zeigt. Der Perimeter, hier ist das Wort angebracht, ist schlicht unsinnig. Er hat im übrigen auch mit der Anzahl Tiere nichts zu tun. Dass gerade Tierschutzverbände solche Ideen propagieren, kommentiere ich nicht. Der Schwanenperimeter gehörte eigentlich in den Nebelspalter, hier ist er bitterer Ernst.
  • Die Verfügung verlangt weiter das Einfrieden und Überdecken meines Grundstückes, wo meine Tiere frei leben. Damit soll ein Ein und Aus der Schwarzschwäne verunmöglicht werden. Auf dem Grundstück stehen über 40 Meter hohe Bäume. Auch diese Idee stammt offenbar von Verbandsseite, auch sie bedarf keines Kommentars, Sinn und Zweck bleiben unbekannt.
  • Dass der Sprechende sodann gezwungen werden soll, alle - ich betone: alle - Tiere zu beringen, auch jene, die immer in meinem Garten leben, ist so sinnlos wie schickanös. Da werden Privatsphäre und die Eigentumsrechte mit Füssen getreten.

Meine Damen und Herren, meine Vögel sind meine Passion. Die Schwarzschwäne bereiten offensichtlich einem Grossteil der Bevölkerung viel Freude, wie ich zahllosen Reaktionen täglich entnehmen kann. Eigentlich - eigentlich sollte das Thema „Thunersee und seine schwarzen Schwäne" positiv und touristisch genutzt werden, ganz so, wie man vor nur wenig mehr als 100 Jahren die weissen Schwäne begrüsste.

Ich danke Ihnen.

 

Medienorientierung vom 30.6.2008   

Vom Indianerreservat zum Schwanenperimeter
oder vom Unsinn des Verwaltungshandelns

von Matthias Kummer, Spiez
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Der Verein Thunersee - Schwanensee ist der politische und formalisierte Ausdruck von fast 6000 Sympathisanten für die Sache der Schwarzschwäne. Unzweifelhaft besteht ein Mandat, das wir umfassend und dauerhaft politisch wahrnehmen wollen.
Dahinter steht das Bemühen um gesunden Menschenverstand, die Verhältnismässigkeit im Verwaltungshandeln und der Kampf gegen den zunehmenden Fundamentalismus, in den Worten der „Weltwoche": gegen „rassistische Wildbiologen" und ihre Helfer in den Verwaltungen.

Wir möchten eine Stimme der Vernunft sein. Wir verlangen nicht die ungehinderte Ausbreitung des Schwarzschwans, wohl aber sein dauerhaftes massvolles Überleben auf dem Thunersee. Wir werden dabei unterstützt durch eine internationale Gemeinschaft von Wissenschaftern und Fachleuten.

  1. Seit fast 20 Jahren leben die Schwarzschwäne ungehindert auf dem Thunersee im Umkreis der Liegenschaft Krebser. Ein Gelege von 3 Jungen brachte den Aufruhr, der in jeder Hinsicht hanebüchen und unverhältnismässig ist. Eines haben die 18 Jahre bewiesen: der Schwarzschwan schadet nicht, fügt sich gut in die Fauna ein, frisst nicht Fische weg wie der Kormoran, zerstört keine Bruten wie die Rostgans, vermehrt sich nicht wie die Sonnenbarsche oder die aus England importierten Eichhörnchen. Der Schwarzschwan ist problemlos.
  2. 18 Jahre schaffen einen Zustand guten Glaubens, für den Züchter wie für den Staat. Darauf fusst auch die Vereinbarung des Jahres 2004 mit dem Jagdinspektorat.
  3. Bewegen Sie sich auf dem Thunersee: Da gibt es haufenweise Neozoen - Blesshühner, Mandarinenten etc. Sie kümmern niemanden - trotz gesetzlichem Auftrag. Weshalb? Weil dahinter kein Eigentümer steht. Hier aber hat man den Züchter am Wickel.
    In der Optik der Schwanengegner, besonders der „Naturschützer": ein Kampf gegen Neozoen ist nur dann publizistisch und punkto PR einträglich, wenn sie klar allozierbar sind. Sonst ist der Kampf uneinträglich, kompliziert und kostspielig. So viel zur Bemühung des Schutzes der einheimischen Fauna.
  4. Der Kern der Angelegenheit ist folgender:
    Mit dem Schwanenperimeter - dem Unwort des Jahres - soll im wahrsten Sinne des Wortes ein Indianerreservat für Schwäne geschaffen werden. Ganz so, wie es Mitte des 19. Jahrhundert im mittleren Westen der USA der Fall war. Was ausserhalb des Reservats ist, wird abgeschossen (vide Verfügung).
    Hier handelt es sich um Wildtiere, wo der technische Begriff „Perimeter" an Absurdität kaum überbietbar ist.
    Immerhin, ein Vorteil besteht: Jedes Kind erkennt den Unsinn, sofort.
    Mit der Einfriedung und Überdeckung des Grundstückes Krebser geschieht nun folgendes: Es wird ein Ghetto für die Insassen geschaffen, für alle ist ein AUS nicht machbar - und besonders wichtig - ein EIN unmöglich. Die Schwarzschwäne verlieren also die täglich genutzte Heimat - und Futterbasis, werden völlig auswildern und damit umso eher den Perimeter verlassen - um abgeschossen zu werden.
    Damit sind die Ziele des Kantons und der Naturschützer erreicht: „Die Schwäne sind illegal auf dem Thunersee. Sie müssen wieder verschwinden." (Medienmitteilung Kt. Bern, 19.2.08).


Um was handelt es sich hier: Hier wird eine im Mittelalter übliche Rechtspraxis angewendet, die einem modernen Staat unwürdig sind. Man schafft von vornherein und bewusst unerfüllbare Bedingungen und schöpft daraus die Legitimation zu tun, was man schon immer tun wollte. Das ist die Methode des Kantons und der Naturschutzverbände.


Die Angelegenheit zeigt aber noch ein weiteres Element, das vor allem langfristig politisch bedeutsam ist und thematisiert werden muss, gerade in der laufenden Verbandsdiskussion:

Es ist der unterschwellige Einfluss eines Gewebes von Verbänden - an der Spitze steht die Vogelwarte Sempach -, die allesamt durch Sponsoren und Spenden finanziert werden. Man staunt, wer da alles mitgemischt hat, betrachtet man den Verteiler der Verfügung. Es ist augenscheinlich, dass diese Spender die  Aktion Schwarzschwan oft nicht goutieren.

Es sind in der grossen Anzahl Organisationen, die nicht von Wissenschaftern geleitet werden, sondern von Leuten, die sich dazu berufen fühlen.
In diesen Organisationen finden sich als selbsternannte „Wildbiologen" Architekten und Ingenieure, Anwälte, Theologen, eine ausgebildete Praxisassistentin, oft mit der Politik direkt verknüpft, eine sonderbare Truppe also, die hier ein offenbar politisch einträgliches Betätigungsfeld findet. Wir kommen nicht umhin, uns um diese Personen in Zukunft zu kümmern.

Aus diesem Pseudowissen folgt der Fundamentalismus, der dieses ganze Geschäft seit Anbeginn begleitet und eine gute Lösung verhindert.



Medienmitteilung

Im Vorfeld des Entscheids im Beschwerdeverfahren gegen die Schwarzschwan-Kolonie des Thunersees wird zu unlauteren Mitteln der Beeinflussung der Entscheidbehörden gegriffen.
Der Verein Thunersee - Schwanensee verurteilt die bewusst diffamierende Desinformationskampagne, die in den letzten Tagen in Agenturmeldungen und Presseberichten gegen die Schwarzschwan-Kolonie am Thunersee zum Ausdruck kam.


Zweifellos sind 4 Schwarzschwäne der Thunersee-Kolonie, die insgesamt aus 10 Tieren besteht, an den Genfer- und danach an den Neuenburgersee geflogen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Tiere wieder an den Thunersee zurückkehren. Solche Erkundungsflüge sind bei allen Schwanenarten üblich. Kein einziger zusätzlicher Schwarzschwan befindet sich in unserem Land.

In den Medien war von einer „schnellen Vermehrung" die Rede, beispielsweise unter dem Titel : „Die Schwäne machen's wie die Karnickel". Nach allen Erfahrungen mit Schwarzschwänen in Europa, unter anderem mit einer fast zwanzigjährigen am Thunersee, ist diese Vermehrungshysterie blanker Unsinn.
Die Desinformationskampagne wurde vor dem Hintergrund losgetreten, dass momentan ein Beschwerdeverfahren in dieser Sache vor dem Regierungsrat des Kantons Bern hängig ist, immer mit dem Ziel einer gütlichen Lösung. Eine solche soll nun offenbar torpediert werden.
Nach allem muss angenommen werden, dass die in den Medien stark präsenten Natur - und Vogelschutzinstitutionen dieser Kampagne mit wohlwollender Unterstützung begegnen.
In dasselbe Bild passt die Tatsache, dass das Bundesamt für Umwelt mitten im laufenden Beschwerdeverfahren den Schwarzschwan klammheimlich auf die schwarze Liste der Freisetzungsverordnung gesetzt hat.
Die Verhältnismässigkeit der Behandlung dieser Sache scheint aus dem Ruder zu laufen, es zeigen sich aber auch die bedenklichen Verfilzungen der Szene.

Thun, 27.Oktober 2008

Verein Thunersee - Schwanensee

 

Mit dem Holzhammer gegen die Schwarzschwäne?

Die Diskussion um die zehn frei lebenden Schwarzschwäne eskaliert. Kopf dieser Entwicklung ist offenbar der Jadginspektor des Bundes. Hinter ihm dürften Naturschutzverbände, vorab die Vogelwarte Sempach, und selbsternannte „Naturschützer" die Strippen ziehen. Die Argumente zu dieser neuen Militanz sind mehr als dürftig. Am Schwarzschwan, so scheint es, soll ein Exempel statuiert werden.

Anlass der Eskalation ist die Tatsache, dass vier der zehn auf dem Thunersee frei lebenden Schwarzschwäne einen Ausflug in die Westschweiz unternommen haben, eine bei allen Schwanenarten übliche Erscheinung. Dies veranlasst den Eidg. Jadgaufseher Reinhard Schnidrig, in den Medien „mit dem Holzhammer" zu drohen. Schnidrig hat denn auch mitten in einem laufenden Beschwerdeverfahren den Schwarzschwan auf die „Schwarze Liste" der unerwünschten Tierarten gesetzt und so die Rechtslage verschärft - ein unübliches und unelegantes Vorgehen.

Die geltend gemachte Bedrohung durch den Schwarzschwan ist irreführend: Die seit fast zwanzig Jahren auf dem Thunersee frei lebenden und von den Behörden während dieser Zeit tolerierten Schwarzschwäne haben nie den geringsten Schaden angerichtet, geschweige denn andere Tierarten bedroht. Im gesamten Europa haben sich die frei lebenden Schwarzschwäne seit Jahrzehnten kaum verbreitet. Eine in einem Pressebericht behauptete Vermehrung „wie die Kaninchen" ist beweisbar Unsinn. Führende Ornithologen haben immer wieder auf die Harmlosigkeit des Schwarzschwans hingewiesen. Der weisse Schwan und der Schwarzschwan sind zudem gleichermassen nicht einheimische Tierarten. Alles dies wissen die Behörden und die Naturschutzverbände.

Am Thunersee wurden die Schwarzschwäne auch wegen ihres angenehmen Verhaltens den anderen Wassertieren gegenüber zu Lieblingen der Bevölkerung und zur Publikumsattraktion. Fast sechstausend Unterschriften zu Gunsten des Schwarzschwans belegen dies eindrücklich. Schnidrig kann auf dem Thunersee nach eigenen Worten „den Holzhammer" nicht benutzen, da man dort „derart in eine Diskussion verstrickt" sei.
Der Verdacht drängt sich auf, dass am harmlosen Schwarzschwan ein Exempel statuiert werden soll, um von Versäumnissen der Behörden und der Naturschutzverbände abzulenken, so als Beispiele bei der Rostgans und beim Kormoran. Der Schwarzschwan eignet sich dazu gut: Es gibt in der Schweiz nur zehn frei lebende Tiere.

Eine vernünftige Haltung vertreten die Waadtländer Behörden: Die vier Schwarzschwäne geniessen am Neuenburgersee vorerst Gastrecht - auch dort zur Freude einer wachsenden Anzahl Menschen.

Thun, 5.11.2008

Verein Thunersee - Schwanensee
3607 Thun

 

Medienmitteilung

Der Schwarzschwan: Symbol der schweizerischen Verbotskultur

Der Schwarzschwan ist im Netzwerk der Behörden und Verbände stecken geblieben


Die Finanzdirektion des Kantons Bern besiegelt mit ihrem Entscheid das Ende für den Schwarzschwan auf dem Thunersee. Die starre Haltung der Behörden gegenüber einem Tier, das während 20 Jahren keinen Schaden verursacht, aber viel Freude bereitet hat, stimmt bedenklich. Die mit der angekündigten sogenannten „Duldung" der Schwarzschwäne verbundenen Auflagen - vor allem das Festhalten an einem „Perimeter", innerhalb dessen sich die Tiere aufhalten dürfen - haben sich in der Vergangenheit nicht bewährt und werden weiterhin Konflikte schaffen. Tiere halten sich nicht an Grenzen, auch wenn man ihnen, wie nun neu festgelegt, die Flügel stutzt.

Zum „Aus für die Schwarzschwäne" haben beigetragen das harte Vorgehen der Behörden auf der kantonalen und der eidgenössischen Ebene und ein geschicktes und zielgerichtetes Funktionieren der Netzwerke zwischen den Behörden und den Natur- und Vogelschutzverbänden.

Die Stadtregierung von Thun hat es unterlassen, dem Thunersee frühzeitig mit Toleranz und Grosszügigkeit ein Tier zu erhalten, das zu einer Attraktion für die Region geworden ist. Nun aber weckt die Schwanengeschichte im In- und Ausland eher unerwünschte Assoziationen.

Dass Drohungen und das Verschwinden eines Schwanenpaares den Aufenthalt der Schwarzschwäne auf dem Thunersee mit beenden, ist die traurige Seite der Geschichte.

Kontakt: Tel 079 459 39 17

Verein Thunersee - Schwanensee
Postfach 822
3607 Thun

Thun, 14.Mai 2009